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Die allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen für die HOYNAG®
Stand 2010
1. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer
Verkaufs-
und Lieferbedingungen, die auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Besteller gelten. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden,
Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Die Daten werden zum Zwecke der
Auftragsabwicklung in
einer EDV- Anlage gespeichert.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Ist eine Bestellung als Angebot gemäß §145
BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen
annehmen.
Alle Angebote von uns sind freibleibend; Muster sind nur unverbindliche
Proben zur Ansicht. Wir akzeptieren nur schriftliche Bestellungen. Nach
Vereinbarung (gilt nicht für Neukunden) nehmen wir
Bestellungen
telefonisch entgegen. Wenn aus betrieblichen Gründen noch
zusätzlich schriftlich bestellt wird, ist unbedingt an einer
gut
sichtbaren Stelle eine Information zu hinterlegen: "per Fax vorab" oder
"Telefonisch am.........vorab erteilt". Ansonsten müssen wir
diese
Bestellung in unserer Auftragsabwicklung als selbständiges
Geschäft ansehen und bei späterer Stornierung auf
einer
Erfüllung bestehen. Weiterhin nehmen wir auch Bestellungen im
Rahmen unseres WEB-Shop Systems entgegen.
3. Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Die angegebenen Lieferzeiten werden
wir nach Möglichkeit einhalten. In der
Auftragsbestätigung
gemachte Angaben zu Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich und
verstehen sich auch nur als Übergabetermin an den
Frachtführer. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem
Besteller
kein Anspruch auf Schadenersatz. Setzt uns der Besteller, nachdem wir
bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in
Höhe des
vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug
auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im
übrigen
haften wir nicht.
Die vorstehende Haftungsregelung gilt nicht, wenn ausdrücklich
ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Die Einhaltung unserer Lieferbedingungen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des
Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu
verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Ausnahmeverzug
gerät.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung bzw. bei WEB-Shop Bestellungen
ausschlielich per Nachnahme und auf Gefahr des Bestellers ab Werk
Hoyerswerda. Sofern nicht besondere Versandvorschriften mit uns
vereinbart werden, erfolgt der Versand preisgünstigt nach
unserem
Ermessen. Die hierfür verwendeten Euro- Tauschpaletten sind
vorzuhalten. Sofern Lieferung frei Haus vereinbart wurde, gehen die
Abladekosten zu Lasten des Empfängers.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung
durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller.
5. Rücktritt
Wir werden von unseren Lieferbedingungen frei, wenn Zweifel
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers,
beispielsweise
wegen Scheck- oder Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen.
Gleiches gilt, wenn der Besteller mit der Zahlung aus früheren
Lieferungen in Verzug ist.
6. Umtausch
Ein Umtausch oder eine Rücknahme bestellter und/oder
gelieferter
Ware kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die
zurückgegebene Ware muß sich in einem einwandfreien,
verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- oder Portokosten
sowie Kosten für Neuverpackungen gehen ausnahmslos zu Lasten
des
Bestellers.
7. Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, die
gesondert in Rechnung gestellt wird. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Satz
ausgewiesen und berechnet.
Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 7
Tagen ohne Abzug zahlbar.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen. Falls
wir
in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind
wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzugs
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei
Zahlungsverzug des Bestellers sind auch alle offenstehenden, noch nicht
fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden
nicht entgegengenommen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines
Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch
auf
den gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Nachweisbare Erhöhungen der Rohstoffpreise berechtigen uns zur
Nachberechnung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
8. Mängelgewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, so werden wir innerhalb von 6 Monaten nach dem Tage der
Ablieferung ausschließlich in der Weise
gewährleisten, dass
wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware
nachliefern.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus von uns zu vertretenden Gründen
oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller
nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen
Rechtsgründen,
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie
gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§
463, 480 Abs.2 BGB
geltend macht.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche
gemäß §§ 1 und 4
Produktionshaftungsgesetz. Der
Besteller ist jedoch verpflichtet, unsere Produkte nur
gemäß
dem jeweils gültigen Sicherheitsdatenblatt und unter
Berücksichtigung der Herstellerangaben, insbesondere der
Verträglichkeitsliste einzusetzen; er hat diese Verpflichtung
seinen Abnehmern in geeigneter Weise weiterzugeben. Werden vom
Besteller und/oder seinen Abnehmern die Sicherheitsdaten und
Herstellerangaben nicht beachtet, wird unsere Haftung ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer
Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung unserer
gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Vorsatz ist
ausgeschlossen.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und
Personenschäden auf
die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung
beschränkt.
Die Erfüllung der Gewährleistung können wir
verweigern,
solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht
vertragsgemäß nachgekommen ist. Für ihn
besteht kein
Zurückbehaltungsrecht wegen
Gewährleistungsansprüchen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen,
worin kein Rücktritt vom Vertrag liegt; in einer
Pfändung der
Kaufsache durch uns liegt dagegen stets ein Rücktritt vom
Vertrag.
Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung
befugt.
Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Bestellers
abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte
nicht
in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten
einer Interventionsklage zu erstatten, haftet der Besteller
für
den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang unverarbeitet oder verarbeitet
weiterzuverkaufen. Er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages, also einschließlich der Mehrwertsteuer,
ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder
Dritte zustehen. Eine nochmalige Abtretung der vorgenannten Forderungen
des Bestellers gegen seine Abnehmer oder Dritte, auch im Wege der
Globalzession, ist den Besteller untersagt.
Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber
erfüllt, bleibt er ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen
einzuziehen. Unsere Befugnis zur Forderungsseinziehung bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsbedingungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist
und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder
gerichtlichen Vergleichsverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so
können
wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und
den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben
wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
des
Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der
Vermischung oder Verbindung. Das Eigentumsrecht oder Miteigentumsrecht
tritt der Käufer im voraus hiermit an uns ab. Der Erwerb des
Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden
Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten
die zusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder
Scheckprozesses, ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder des
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, unser
Sitz, also
Hoyerswerda.
11. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstige
internationale Regelungen finden keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Ist oder wird irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der
übrigen
Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt dispositives Recht
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