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Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für die HOYNAG®

Stand 2010
1. Allgemeines

Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller gelten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung in einer EDV- Anlage gespeichert.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Ist eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Alle Angebote von uns sind freibleibend; Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Wir akzeptieren nur schriftliche Bestellungen. Nach Vereinbarung (gilt nicht für Neukunden) nehmen wir Bestellungen telefonisch entgegen. Wenn aus betrieblichen Gründen noch zusätzlich schriftlich bestellt wird, ist unbedingt an einer gut sichtbaren Stelle eine Information zu hinterlegen: "per Fax vorab" oder "Telefonisch am.........vorab erteilt". Ansonsten müssen wir diese Bestellung in unserer Auftragsabwicklung als selbständiges Geschäft ansehen und bei späterer Stornierung auf einer Erfüllung bestehen. Weiterhin nehmen wir auch Bestellungen im Rahmen unseres WEB-Shop Systems entgegen.

3. Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die angegebenen Lieferzeiten werden wir nach Möglichkeit einhalten. In der Auftragsbestätigung gemachte Angaben zu Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich und verstehen sich auch nur als Übergabetermin an den Frachtführer. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Besteller kein Anspruch auf Schadenersatz. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen haften wir nicht. Die vorstehende Haftungsregelung gilt nicht, wenn ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Die Einhaltung unserer Lieferbedingungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Ausnahmeverzug gerät. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung bzw. bei WEB-Shop Bestellungen ausschlielich per Nachnahme und auf Gefahr des Bestellers ab Werk Hoyerswerda. Sofern nicht besondere Versandvorschriften mit uns vereinbart werden, erfolgt der Versand preisgünstigt nach unserem Ermessen. Die hierfür verwendeten Euro- Tauschpaletten sind vorzuhalten. Sofern Lieferung frei Haus vereinbart wurde, gehen die Abladekosten zu Lasten des Empfängers. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

5. Rücktritt
Wir werden von unseren Lieferbedingungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers, beispielsweise wegen Scheck- oder Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen. Gleiches gilt, wenn der Besteller mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

6. Umtausch
Ein Umtausch oder eine Rücknahme bestellter und/oder gelieferter Ware kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muß sich in einem einwandfreien, verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- oder Portokosten sowie Kosten für Neuverpackungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Bestellers.

7. Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Satz ausgewiesen und berechnet. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 7 Tagen  ohne Abzug zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf den gleichen Vertragsverhältnis beruht. Nachweisbare Erhöhungen der Rohstoffpreise berechtigen uns zur Nachberechnung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

8. Mängelgewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so werden wir innerhalb von 6 Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise gewährleisten, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus von uns zu vertretenden Gründen oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2 BGB geltend macht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produktionshaftungsgesetz. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, unsere Produkte nur gemäß dem jeweils gültigen Sicherheitsdatenblatt und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, insbesondere der Verträglichkeitsliste einzusetzen; er hat diese Verpflichtung seinen Abnehmern in geeigneter Weise weiterzugeben. Werden vom Besteller und/oder seinen Abnehmern die Sicherheitsdaten und Herstellerangaben nicht beachtet, wird unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Vorsatz ist ausgeschlossen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Die Erfüllung der Gewährleistung können wir verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nachgekommen ist. Für ihn besteht kein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen.

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, worin kein Rücktritt vom Vertrag liegt; in einer Pfändung der Kaufsache durch uns liegt dagegen stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Interventionsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unverarbeitet oder verarbeitet weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages, also einschließlich der Mehrwertsteuer, ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Eine nochmalige Abtretung der vorgenannten Forderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer oder Dritte, auch im Wege der Globalzession, ist den Besteller untersagt. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt, bleibt er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Unsere Befugnis zur Forderungsseinziehung bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsbedingungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Das Eigentumsrecht oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer im voraus hiermit an uns ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, unser Sitz, also Hoyerswerda.

11. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstige internationale Regelungen finden keine Anwendung.

12. Salvatorische Klausel
Ist oder wird irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt dispositives Recht